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Landesliga Saison 2016/17


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31.07.2016

4. Spieltag: ASV Veitsbronn - TSV Neudrossenfeld 0:2 (0:1)

ASV Veitsbronn: Gossler - Meyer, Ultsch, Kallert, Gräß, Baumann (75. Henke), Bolz, Bauer, Schilmeier (68. Ulrich), Stutz, Tomic (62. Böning).

TSV Neudrossenfeld: Grüner - Ascherl, Taubenreuther, Lattermann (90.+2 Wontora), Gareis, Pötzinger, Hacker D., König, Topal (90.+1 Sahr), Diwersi (75. Piga), Buskies.

Tore: 0:1 Daniel Gareis (23.); 0:1 Daniel Gareis (90.+4)

SR: Sebastian Eder
Zuschauer: 80

Neudrossenfeld warf von Beginn an seine spielerischen Mittel in die Waagschale, während Veitsbronn versuchte, über schnell vorgetragene Gegenangriffe Nadelstiche zu setzen. Die erste Gelegenheit für die Gäste bot sich nach acht Minuten Jan Buskies, allerdings zielte er aus kurzer Distanz genau auf den Oberkörper von ASV-Keeper Fabio Gossler. Mit dem nächsten Angriff wurde Kevin Diwersi von der Grundlinie freigespielt, aber erneut war Gossler auf dem Posten. In der 13. Minute wäre er machtlos gewesen, doch Tobias Meyer kratzte Diwersis Heber noch von der Linie. Das erste Ausrufezeichen für die Gastgeber setzte gleich darauf Yannick Stutz, der das Ziel nach einem Konter knapp verfehlte. Für das nicht unverdiente 0:1 zeichnete in der 23. Minute Daniel Gareis verantwortlich, der eine Freistoßhereingabe platziert einköpfte. Nach einer knappen halben Stunde hatte Stutz den Ausgleich aus dem Fuß, verzog aber aus spitzem Winkel um Haaresbreite.

Die Elf von Trainer Dominic Rühl startete schwungvoll in den zweiten Durchgang und kam durch Stutz zu einer Kopfballchance (54.). Nachdem Stutz eine weitere Möglichkeit ausgelassen hatte (71.) wurde es in der Schlussphase noch einmal hektisch. In der 81. Minute fand das vermeintliche 1:1 durch Marco Gräß keine Anerkennung, weil der Unparteiische zuvor ein Handspiel gesehen hatte. Danach zielte der an diesem Tag glücklose Stutz in guter Position über das Gehäuse (85.). Kurz vor dem Schlusspfiff sorgte dann Daniel Gareis nach einem schnell ausgeführten Einwurf gegen die aufgerückte Abwehr des ASV für die Entscheidung.



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